Zuzahlung

ZUZAHLUNG


Außerhalb des Versteigerungsverfahrens

Landgericht  Augsburg

Az.:  73 T 4442/12
         K 215/11 AG Augsburg

Durch eine außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarte Zuzahlung des Erstehers an den betreibenden Gläubiger, die diesen veranlassen soll, einen Einstellungsantrag zurückzunehmen oder nicht zu stellen, kann eine Verletzung der Rechte des Schuldners nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH NJW 2008, 1018, BGH vom 31.5.2012 Az.: VZB 207/11).
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